(Rauschhofer Online 14.12.00) Der Streit um die Wirksamkeit von Online-Auktionen wurde erneut entschieden.

Nach dem das Landgericht Münster beim Verfahren ricardo.de noch einen Vertragsschluss verneinte, hob das Oberlandesgericht Hamm in einer am 14.12.2000 verkündeten Entscheidung das erstinstanzliche Urteil auf und stellte fest, dass ein zwischen Anbieter und Bieter im Rahmen einer Online Auktion geschlossener Vertrag rechtswirksam sind.
In beispielhafter Weise stellte das Gericht am Tage der Urteilsverkündung das vollständig abgefasst Urteil mit Entscheidungsgründen auch seiner Homepage online.
Hier lassen sich unmittelbar die Entscheidungsgründe abrufen.

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Pressmitteilung des OLG Hamm
Urteil des OLG Hamm