Internet World Business, 09-2008, Seite 10

Das OLG Hamm verurteilte einen gewerblichen Ebay-Anbieter zur Unterlassung, weil dieser nicht hinreichend klar auf einen Verkauf nur an Gewerbetreibende hingewiesen habe, sodass die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht gegenüber Verbrauchern beanstandet wurde (Az.: 4 U 196/07).

Eine Verkaufsbeschränkung nur an Gewerbetreibende durch AGB ist grundsätzlich zulässig, die Verbraucherschutzregelung kann dann entfallen. Voraussetzung dafür, so die Richter, sei indes, dass die Beschränkung „im Angebot selbst an hervorgehobener Stelle vorangestellt oder jedenfalls in eine entsprechende Rubrik zum Vertragsschluss eingebettet“ würde.

Im vorliegenden Fall war die Klausel an einer Stelle eingefügt, die mit dem Kaufadressaten und dem Abschluss des Vertrags selbst überhaupt nichts zu tun hatte, sodass es an einem ausreichend klaren Verweis mangelte. Demnach gelten die Vorschriften zum Widerrufsrecht.

Praxistipp:

Wer nur an Gewerbetreibende verkaufen möchte, muss dies auf seiner Website oder in seinem Ebay-Angebot hinreichend klar und gut wahrnehmbar kommunizieren. Bestellt dann ein Verbraucher entgegen dieser Beschränkung, kann dieser sich nicht auf die Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf berufen.