Pressemitteilung der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte, Frankfurt/Wiesbaden, den 20.04.2010
Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage – soweit ersichtlich – die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) auf. Der Antragsgegner als ehemaliger Vertragspartner der Antragstellerin wies über zwei Twitter-Accounts auf diesen Beitrag hin und verlinkte diesen.
Die 8. Kammer für Handelssachen folgte der Argumentation der Antragstellerin und erließ antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10).
„Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht“, so Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht (Prozessvertreter Antragstellerin). „Grundsätzlich ist ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzt; es macht keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolgt. Wer aktiv verlinkt, macht sich die Inhalte zueigen“, so Rauschhofer.
- Hintergründe zur Haftung für Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten
- Beschluss des LG Frankfurt a.M,
- Pressemitteilung als PDF
- Beitrag in der Internet World BUSINESS 24/09 im November 2009 insbesondere zur Haftung für Links auf Twitter
Zum Thema Twitter & Social Networks
- Rechte und Risiken in Social Networks Alle Beiträge der dreiteiligen Serie der Internet Word Business
- 13 Thesen zu Twitter & Co. Leitlinien und Antworten anlässlich eines Interviews bei ZDF-WISO
Ausgewählte Meldungen
- FAZ vom 28.04.2010, S. 21 – Twitter erreicht die Justiz
- MMR-Aktuell 7/2010 vom 6. Mai 2010: Haftung für Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten http://bit.ly/9F1TdT
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