Pressemitteilung der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte, Frankfurt a.M./Wiesbaden 18. August 2010
Im Rahmen der heutigen mündlichen Verhandlung vor der Kennzeichenstreitkammer des Landgerichtes Frankfurt a.M. ging es um die Frage, ob der im Jahre 2007 gegründete Zweckverband Rheingau e.V. die Herausgabe der Domain „rheingau.de“ verlangen kann.
Hintergrund des Rechtsstreites ist, dass der Wiesbadener Internetprovider VISTEC und die Werbeagentur Klickrhein gemeinsam im Jahre 1998 die Benutzung der Domain „rheingau.de“ aufgenommen haben. Seitdem präsentiert die Werbeagentur Klickrhein bei der von VISTEC gehosteten Domain umfangreiche Informationen über den Rheingau; insbesondere Sehenswürdigkeiten, einen Veranstaltungskalender, Hotels, etc.
Nachdem der Vorsitzende des Zweckverbandes, der Bürgermeister der Stadt Oestrich-Winkel, Herr Paul Weimann, zunächst zur Herausgabe der Domain aufforderte und später durch Rechtsanwälte abmahnen ließ, erhoben die Prozessbevollmächtigten von VISTEC und Klickrhein eine negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Frankfurt a.M., um festzustellen, dass dem Zweckverband keine Ansprüche zustehen. Daraufhin erhob der Zweckverband Widerklage mit Forderungen auf Unterlassung, Herausgabe, Auskunft und Schadensersatz.
Die 6. Zivilkammer gab im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu erkennen, dass sie einen Anspruch auf Unterlassung oder gar Herausgabe der Domain nicht als gegeben ansieht, da sich der Zweckverband schon nicht auf ein Namensrecht berufen könne.
Da der Zweckverband durch vielfältige Pressepublikationen kommunizierte, inzwischen über eine „Dachmarke“ Kulturland Rheingau zu verfügen, haben die Prozessbevollmächtigen von VISTEC/Klickrhein flankierend zum einen gegen die EU-Markenanmeldung Widerspruch eingelegt und zum anderen eine Eingabe bei dem Deutschen Patent- und Markenamt zu der fehlenden Schutzfähigkeit eingereicht.
„Da der Rheingau weder einer Gebietskörperschaft noch einem sonstigen Namensträger zugeordnet werden kann, gelten hier die allgemeinen Grundsätze des Bundesgerichtshofes zur Registrierung generischer Domainnamen“, so Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Prozessbevollmächtigter von VISTEC und Klickrhein. „Das Ergebnis der mündlichen Verhandlung ist für uns nicht überraschend, da wir von Anfang an die Rechtslage so bewertet und kommuniziert haben. Offensichtlich führen politische Zwänge hier zur Austragung solch unnötiger Streitigkeiten auf Kosten der Steuerzahler. Es wäre sicherlich geschickter gewesen, wenn sich der Zweckverband im Rahmen der angemeldeten Marke ‚Kulturland Rheingau‘ auf die gleichlautend von ihm registrierten Domains konzentriert hätte. Wer angesichts der nach unserer Rechtsauffassung eindeutigen Rechtslage versucht, in diesem Maße Druck auszuüben, muss mit entsprechenden Gegenreaktionen rechnen. In der Konsequenz sind die angemeldeten Marken diesseits anzugreifen, da zu erwarten ist, dass der Zweckverband versuchen wird, hieraus Rechte herzuleiten. Wir sind nach wie vor gesprächsbereit, soweit der Zweckverband der Rechtslage angemessen Rechnung trägt“.
Als Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde der 29.09.2010 bestimmt.
Prozessbevollmächtigte:
Rauschhofer Rechtsanwälte
RA Dr. Hajo Rauschhofer, FA IT-Recht, Richard Wagner-Str. 1, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611/5325395, Fax: 0611/5325396, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt.de, www.rechtsanwalt.de
Die Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte berät und vertritt bundesweit im IT- und Internetrecht. Herr Dr. Rauschhofer ist seit 1996 als Rechtsanwalt tätig und darüber hinaus Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
VISTEC Internet Service GmbH
Hagenauer Straße 42, 65203 Wiesbaden, Tel.: 0611-22038, Fax: 0611-22701, E-Mail: vistec@vistec.net, www.vistec.de
VISTEC bietet bereits seit 1994 IT- und Internetdienstleitungen. In dieser Zeit hat sich VISTEC von einem lokal tätigen Internet Service Provider zu einem national und auch international tätigen IT-Serviceunternehmen entwickelt.
Klickrhein
Frank Förster, Adalbert-Stifter-Str. 34, 65375 Oestrich-Winkel, Tel.: 06723-3410
Fax: 06723/34 11, E-Mail info@klickrhein.de, www.klickrhein.de
Die Firma Klickrhein wurde im Januar 1997 gegründet mit der Idee „Wir präsentieren den Rheingau im Internet!“ Von nun an wurden Informationen und Bilder über die Region gesammelt und Kontakte geknüpft. Erste Kunden ließen sich von dem Rheingau-Konzept begeistern.
Mittlerweile ist Frank Förster als Anbieter von Diensten rund um das Internet in der Region bekannt und berät Firmen aus dem Umkreis über die Möglichkeiten einer Präsentation im WWW.
Bei der Erstellung von Webseiten hat sich Klickrhein auf den Tourismus- und Lifestylebereich spezialisiert und kann ausgereifte und kostengünstige Lösungen für Webseiten bieten.
Presse:
- Wiesbadener Kurier, 19.08.20100
- FAZ, Streit um Rheingau im Internet, 21.08.2010, S. 56
- Wiesbadener Kurier, 21.08.2010
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