I. Überblick
Unverschlüsselten E-Mails entsprechen in ihrer Vertraulichkeit der Übersendung einer Postkarte. Jeder, der von der Existenz einer konkreten E-Mail weiß, kann diese auch lesen.
Zwar ist nach herrschender Meinung eine Verschlüsselung von E-Mails aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich, da der Eingriff in die Kommunikation einen Straftatbestand erfüllt.
Auch ist ein Abfangen grundsätzlich unwahrscheinlich. Indes würde niemand wichtige Korrespondenz auf einer Postkarte verschicken.
Eine verschlüsselte Kommunikation ist immer dann erforderlich, wenn hoch sensible und vertrauliche Informationen, insbesondere bei innovativen Projekten, übermittelt werden sollen. Nur so kann weitgehend sichergestellt werden, dass Mitbewerber davon Kenntnis erhalten.
Als leicht zu nutzendes Programm, das überdies auch für den kommerziellen Bereich kostenlos ist, verwendet die Kanzlei GPG4.
Sollten Sie über ein solches Programm nicht verfügen, können Sie sich dieses auf den Seiten der nachstehenden Links, auf denen Sie auch weitergehende Informationen erhalten, herunterladen und installieren:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt diese kostenfreie Software hierfür:
BSI: Gpg4win – Sichere E-Mail und Dateiverschlüsselung
Auch zu finden bei http://www.gpg4win.de/download-de.html
Zusätzlich das outlook-privacy-plugin: http://code.google.com/p/outlook-privacy-plugin/
Eine Haftung oder Gewährleistung für diese Programme wird – da diese von anderen Anbietern zur Verfügung gestellt werden – ausgeschlossen.
II. Verwendung des Programms
Die Praktische Nutzung der asymmetrischen Kryptografie ist einfach.
Nach Installation der Software folgen Sie der Nutzerführung und Erzeugen Ihren privaten Schlüssel.
Nachstehend können Sie sich den öffentlichen Schlüssel der Kanzlei herunterladen und in ihre Schlüsselliste integrieren. Verschlüsseln Sie dann ihrer E-Mail mit den öffentlichen Schlüssel der Kanzlei – rechte Maustaste und Auswahl „Ziel speichern unter“.
Download Schlüssel RA Dr. Hajo Rauschhofer
Durch diesen Verschlüsselung ist nur der Empfänger, der Inhaber des geheimen Schlüssel ist, in der Lage, die mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers verschlüsselte E-Mail zu entschlüsseln.
Übersenden Sie gleichzeitig in einer zweiten E-Mail Ihren öffentlichen Schlüssel, damit auch ausgehende E-Mails an Sie mit Ihren öffentlichen Schlüssel verschlüsselt werden können.
Sollten danach noch Fragen bestehen, können Sie sich gerne an die Kanzlei wenden.
—–BEGIN PGP PUBLIC KEY BLOCK—–
Version: GnuPG v2.0.12 (MingW32)
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—–END PGP PUBLIC KEY BLOCK—–
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