Anlässlich des Interviews in der Sendung SAT1 Weckup am 03.11.2013 haben wir uns mit Fragestellungen rund um Bestellungen und Plagiate aus dem Ausland befasst.
Macht man sich bei der unwissentlichen Bestellung eines gefälschten Produkts über das Internet strafbar?
Nein natürlich nicht. Sie handeln weder geschäftlich, noch haben Vorsatz. Es kann lhnen aber passieren, dass der Zoll die Ware beschlagnahmt und Sie auf Ihrem Kaufpreis sitzen bleiben, wenn die Bestellung von außerhalb der EU bzw. des EWR eingeführt werden soll.
Hier wird häufig die Ware im wegen des vereinfachten Vernichtungsverfahrens zerstört.
Wie sieht es mit der Strafbarkeit aus, wenn ich genau weiß, dass es sich bei der Ware um ein Imitat handelt (z.B. Prada-Tasche für € 50,-).
„Strafe“ im strafrechtlichen Sinne nicht, soweit dies zu privaten Zwecken erfolgt – der private Besitz eines Plagiats ist nicht strafbar.
Strafbar machen kann man sich allerdings dann, wenn man diesen Fake z.B. über eBay verkauft und das Handeln als „geschäftlich“ eingestuft wird. Die als Einzelfallentscheidung zu treffende Grenze ist nach der Rechtsprechung fließend und beginnt bereits bei 10 bis 25 Verkäufen. Dann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Finanziell allerdings mindestens genauso bedeutsam sind zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten der Markeninhaber, die regelmäßig vier, nicht selten auch fünfstellig sind.
Wie sollte man bei der Lieferung eines gefälschten Produkts vorgehen?
Zunächst einmal stellt die Lieferung eines Plagiats einen Mangel da – man hat Originalware erwerben wollen, so dass ich die Lieferung echter Ware beanspruchen oder nach erfolgloser Fristsetzung Rücktritt erklären kann.
Voraussetzung ist, dass der Verkäufer identifizierbar ist.
Wie stehen die Chancen von einem chinesischen Versender das Geld zurück zu bekommen?
Möglich ist grundsätzlich alles; ob dies sinnhaft ist, ist letztlich eine Frage von Aufwand und Nutzen. Die Praxis lehrt, dass solche Bestellungen unter den Begriff Lehrgeld fallen. Meist lohnt eine Durchsetzung nicht.
Wir haben im internationalen Bereich immer wieder mit chinesischen Domaingrabbern zu tun und wissen daher, dass eine Durchsetzung von Rechten sehr aufwändig ist.
Was habe ich für Möglichkeiten gegenüber dem Verkäufer, wenn dieser entgegen meiner Annahme Originalware zu erhalten, eine Produktfälschung liefert?
Man sollte zunächst den Verkäufer sowohl auf die Rechtslage, also dass es sich um einen Mangel handelt, als auch seine eventuelle Strafbarkeit hinweisen. Hier kommt bei Vorsatz nämlich der markenrechtliche Straftatbestand des unerlaubten lnverkehrbringens (§ 143 MarkenG) genauso wie Betrug in Betracht.
Innerhalb der EU hat man als Verbraucher den Vorteil, den Verkäufer am Gerichtsstand des Verbrauchers – also als „Heimspiel“ – zu verklagen. Die Vollstreckung von Urteilen ist zwar etwas aufwändiger, aber bei Solvenz des Verkäufers erfolgversprechend.
Eine gerichtliche Anspruchsdurchsetzung gegen einen außerhalb der EU ansässigen Verkäufer ist dagegen meist unwirtschaftlich, da ich dann den Anbieter regelmäßig vor dessen Heimatgericht verklagen muss.
Soweit der Käufer zivilrechtlich nicht weiter kommt, bleibt ihm nur der Weg über eine Strafanzeige. Von Ausnahmen einmal abgesehen, lehrt hier die Erfahrung, dass Verkäufer, wenn sie denn ermittelt werden können, nicht selten amtsbekannt pfändungslos sind, der Käufer also Rückzahlungsansprüche nicht erfolgreich durchsetzen kann.
Welchen Kriterien helfen, sich vor unser unseriösen Anbieter zu schützen?
Man sollte sich schlicht auf den gesunden Menschenverstand verlassen und daran denken: Gier frisst Hirn. lst eine Ware im Verhältnis zu Mitbewerbern auffallend günstig, gibt dies Anlass zum genaueren Hinschauen:
- Wo sitzt der Anbieter?
- Wie sehen sein Impressum und seine AGB aus?
- Gibt es Kundenberichte und Bewertungen im Internet?
- Und vor allem: Wie erfolgt die Bezahlung – Vorkasse oder gibt es einen
- Käuferschutz wie Paypal oder Trusted Shops?
Wirkt alles unklar und wird Vorkasse verlangt, sollte man sich von einem (zu) günstigen Preis nicht blenden lassen und im Zweifel lieber die Hände von einer Bestellung lassen.
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