Claim No. FA1808001800812 – URS-Verfahren staralliance.world, .group, .tours, FA1808001800812

In einem weiteren Verfahren ging es um das bekannte Kennzeichen Star Alliance als eines der ersten und größten weltweiten Verbindungen von Fluggesellschaften.
Der Respondent hatte sich reisespezifische Top Level Domains (TLDs) wie .group, .tours und .world mit der betreffenden Zeichenfolge registrieren lassen.
Ein gegen ihn durchgeführtes URS-Verfahren führte zur Suspendierung der Domains.

Die Bösgläubigkeit („bad faith“) war als offensichtlich zu bejahen, da durch den generischen TLD-Suffix und der bekannten Marke Star Alliance Nutzer Informationen über Star Alliance erwarten, wobei zusätzlich der Respondent versuchte, kommerziellen Nutzen zu ziehen.

URS – Schnelles Verfahren zur Speerung von Domain

Angesichts der Vielzahl von Top Level Domains (TLDs) macht es speziell für weltweit bekannte Marken wenig Sinn, vorbeugend Domains zu registrieren. Demgemäß ist in dieser Konstellation derzeit das effektivste Vorgehen, im Wege des Uniform Rapid Suspension System (URS) vorzugehen und beispielsweise vor dem amerikanischen National Arbitration Forum (FORUM), Minneapolis,  ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Auch dieses Verfahren zeigt seine Effektivität, da hinsichtlich der drei verfahrensgegenständlichen Domains das Verfahren am 10.08.2018 eröffnet und bereits am 30..08.2018, also 20 Tage später, entschieden wurde. Dies führte zur Suspendierung der Domains, also, dass die Domains nicht mehr erreichbar sind.

Grundsätzlich ist natürlich de lege ferenda zu fragen, ob es für bekannte und berühmte Marken nicht einen entsprechenden vorbeugenden Schutz geben sollte, der zumindest eine Registrierung zeichenidentischer Domains einer bekannten oder berühmten Marke durch nicht Markeninhaber blockiert.

Unabhängig von dieser rechtspolitischen Fragestellung zeigt sich indes, dass das URS-Verfahren weiterhin als effektives Tool zur Durchsetzung internationaler Markenrechte geeignet ist.

 

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