Swiss International Air Lines AG v. Yu WANG
Claim Number: FA1902001830131 – swiss-airlines.com

In einem von uns geführten Verfahren vor dem National Arbitration Forum wegen der Domain einer bekannten Airline ging es insbesondere um die Frage, ob und inwieweit die Dauer der Registrierung für die Annahme von Bad Faith relevant sei.

In einem intensiver geführten Verfahren mit Complaint, Response, Additional Submission und Additional Response befand das Panel richtigerweise, dass für die Frage der Übertragung einer Domain es nur darauf ankommt, dass die drei Kriterien von

(1) Verwechslungsgefahr („identical or confusingly similar to a trademark or service mark“),

(2) keine berechtigten Interessen („no rights or legitimate interests“)

sowie

(3) bösgläubige Registrierung (“registered and being used in bad faith”).

erfüllt sind.

Für die Bewertung des berechtigten Interesses kommt es auch bei einer langen Registrierung entscheidend darauf an, ob die Domain in gutem Glauben für eine berechtigte oder faire Nutzung verwendet wird („bona fide“).

Das Panel folgte der Auffassung des Complainant, wonach die Registrierung einer bekannten Marke in einem Domainnamen und die Verwendung von pay per click- Links, aber auch das passive Halten von Domainnamen keine Indikation für ein berechtigtes Interesse belegen.

Wichtig für die Bejahung von Bad Faith war zudem, dass speziell bei bekannten Kennzeichen – so auch hier – das Panel darauf abstellt, wonach es völlig abwegig ist, eine Domain mit dem Bestandteil eines bekannten Kennzeichens ohne dessen Kenntnis zu nutzen, so dass die Herbeiführung von Verwechslungsgefahr zur Bejahung von Bad Faith ausreicht.

Abschließend ist auch als großer Vorteil der UDRP-Verfahren zu erwähnen, dass selbst das streitig geführte Verfahren am 18. Februar 2019 eröffnet und trotz mehrerer Schriftsätze bereits am 06. März 2019 entschieden wurde. Ein solcher Zeitraum wäre bei ordentlichen Gerichten undenkbar.

Vor allem aber wurde der Transfer angeordnet; eine Übertragung von Domain erhält man vor ordentlichen Gerichten nur in den seltensten Fällen.