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Während in den letzten Tagen nicht nur Filesharing-Abmahnungen, sondern vor allem solche um das Streaming des Porno-Portals RedTube die Diskussion prägten, sind doch für Unternehmen Abmahnungen im klassischen Kontext von hoher praktischer Relevanz.

Abmahnung: Strategisches Vorgehen nach Wichtigkeit

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung stellt sich für Unternehmen häufig die Frage, wie darauf strategisch sinnvoll reagiert werden soll.

Je nach Wichtigkeit, beispielsweise einer Werbemaßnahme, die verzichtbar ist, oder eines Produktes, richtet sich die Strategie nicht alleine nach der rein materiell/rechtlichen Bewertung.

Dennoch führt spiegelbildlich für die Bewertung des Risikos einer gerichtlichen Auseinandersetzung kein Weg daran vorbei, das richtige Vorgehen anhand der rechtlichen Bewertung auszurichten.
Auf Basis der rechtlichen Einschätzung reicht das Spektrum der Verteidigung von der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung mit oder ohne Kostenübernahme, über eine Gegenabmahnung bis hin zur negativen Feststellungsklage.

Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht

Speziell im Internet-Bereich kommen insbesondere Tatbestände aus Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht aber auch Namensrecht in Betracht. Die Beantwortung der Frage, ob Rechtsverstöße vorliegen, kann teilweise von Wertungsfragen, wie z. B. der Beurteilung einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr abhängen und sollte daher in Zweifelsfällen durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Zudem stellt sich immer häufiger die Frage, ob gegebenenfalls materiell-rechtlich berechtigte Abmahnungen aus Wettbewerbsrecht dennoch infolge Rechtsmissbräuchlichkeit unwirksam sind.

In unserem Video-Blog geben wir eine kurze Zusammenfassung der strategischen Optionen.

Die Abmahnung im Unternehmen

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