Automatisierte Vorschlagslisten: Gericht bestätigt Wettbewerbswidrigkeit einer Autocomplete- /Autosuggest-Funktion
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hat in der heutigen mündlichen Verhandlung das erstinstanzliche Urteil auf Untersagung der Verwendung einer Autocomplete-Funktion bestätigt, welche automatisierte Vorschlagslisten für nicht existente Fachanwaltstitel (Fantasie-Fachanwaltstitel) anbietet (OLG Frankfurt a.M., Az.: 6 U 89/12).
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