Sind Ihre AGB noch aktuell? – Neuere Entwicklungen zum AGB-Recht
Unabhängig davon, ob als Muster erworben oder anwaltlich erstellt, sind AGB immer nur so gut, wie sie aktuell sind. Selbst wenn AGB beispielsweise im Jahre 2005 dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprochen haben, besteht die Gefahr, dass einzelne Klauseln durch die Änderung der Rechtsprechung nunmehr unwirksam geworden sind. Verwendet ein Unternehmer unwirksame AGB handelt er in der Regel wettbewerbswidrig und muss sich daher der Gefahr von Abmahnungen ausgesetzt sehen. Darauf hinzuweisen ist, dass mit Ausnahme der höchstrichterlichen Entscheidungen durch den BGH diverse Ober- oder Landgerichte teilweise unterschiedliche Auffassung vertreten. Infolge des sog. fliegenden Gerichtsstandes besteht indes die Gefahr, gerade dort [...]
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