Werbung kann strafbar sein
Internet World Business, 13-2008, Seite 10 Mit Urteil vom 30.05.2008 hat der Bundesgerichtshof drei Angeklagte wegen strafbarer Werbung gemäß Paragraf 16 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verurteilt (Az.: 1 StR 166/07). Die Angeklagten hatten über Adressdatenbanken vornehmlich ältere Menschen mit geringer Bildung personalisiert angeschrieben und diese darüber unterrichtet, dass sie angeblich in einem Gewinnspiel einen Sachpreis gewonnen hätten. Diesen unwahren und irreführenden Gewinnmitteilungen waren Warenkataloge beigefügt, die zur Bestellung ermuntern sollten. Da es sich bei den übersandten Geschenken nur um "wertlosen Plunder" handelte, sah der 1. Strafsenat die Absicht zur Irreführung, "den Anschein eines besonders günstigen [...]
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