Internationale Zuständigkeit und passive Websites
Internet World Business, 24-2008, Seite 10 Der BGH hatte sich mit der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte hinsichtlich einer Klage gegen einen griechischen Anwalt zu befassen (Az.: III ZR 71/08). Der Kläger machte vor einem deutschen Gericht Schadensersatz mit der Begründung geltend, der Anwalt sei mit seinen Kontaktdaten auf deutschsprachigen Webseiten aufgeführt. Eine eigene Website unterhielt der Anwalt indes nicht. Der BGH verneinte die Zuständigkeit deutscher Gerichte, da diese ein Ausrichten einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers erfordert, das neben der gezielten Werbung auch den elektronischen Handel über das Internet erfasst. Die Aufnahme von Kontaktdaten auf Webseiten [...]
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