Internetrecht: Double Opt-in
Internet World Business, 15-2008, Seite 12 Das Amtsgericht Berlin Mitte verurteilte einen Anbieter wegen der Übermittlung von Werbe-E-Mails zur Unterlassung (Az.: 21 C 43/08). Ein unbekannter Dritter hatte die E-Mail-Adresse einer Rechtsanwältin auf den Internetseiten des Anbieters eingetragen, die nun eine werbende E-Mail mit Informationen über die angebotenen Dienstleistungen erhielt. Das Gericht verurteilte den Anbieter als Mitstörer, stellte jedoch fest, dass im Falle eines sogenannten Double-Opt-in-Verfahrens die Rechtslage anders zu beurteilen gewesen wäre. Bei einem Double-Opt-in-Verfahren erhält der Interessent nach seiner Anmeldung eine Begrüßungsnachricht mit der Aufforderung, einen Link anzuklicken. Reagiert der Empfänger nicht, wirkt dies als Ablehnung. Das Gericht [...]
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