Formfehler: Kündigung per SMS ist unwirksam
Internet World Business, 22-2007, Seite 12 Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrags per SMS unwirksam ist, da es an der erforderlichen Schriftform fehlt (Az.: 10 Sa 512/07). Die Richter sahen in der Übermittlung per SMS einen Verstoß gegen das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 623 BGB, der ausdrücklich regelt, dass die elektronische Form ausgeschlossen ist. Praxistipp: Diese wenig überraschende Entscheidung gibt indes auch Anlass darauf hinzuweisen, dass es bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel insbesondere bei E-Mails immer der Prüfung bedarf, ob eine besondere Form zu wahren ist. Sonst kommt es zu Formfehlern, welche leicht dazu führen [...]
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