Dr. jur. Hajo Rauschhofer

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Über Dr. jur. Hajo Rauschhofer

Dr. jur. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, berät seit 1996 als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht und Internet-Recht. Als empfohlener Anwalt für IT- und Medienrecht ist er als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (http://www.rechtsanwalt.de). Im Jahre 2000 promovierte er zum Thema „Mediendienste im World Wide Web“.

Bundesverfassungsgericht zu maxem.de: Namensrecht und Pseudonym stehen in Stufenverhältnis

Pressemitteilung, Karlsruhe/Wiesbaden, 15.09.2006 Auf die vielbeachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Domain maxem.de (Az: I ZR 296/00) entschied das im Wege der Verfassungsbeschwerde angerufene Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.08.2006, dass diese nicht zur Entscheidung angenommen wird (Az.: I BvR 2047/03). Der erste Senat begründete die Nichtannahmeentscheidung im Wesentlichen damit, dass dem durch den Bundesgerichtshof eingeräumten Stufenverhältnis zwischen Namensrecht und Pseudonym keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstünden. Der von dem Bundesgerichtshof aus dem einfachen Recht abgeleitete Vorrang des bürgerlichen Namens sei angesichts von dessen Bedeutung für die Bezeichnung der Person als Entscheidungsregel „verfassungsrechtlich jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn das Pseudonym noch keine allgemeine [...]

von |Freitag, 15. September 2006|2006, Internet-/Onlinerecht, Markenrecht|

OLG Frankfurt bestätigt in mündlicher Berufungsverhandlung: „Q“ als Unternehmenskennzeichen schutzfähig

Pressemitteilung, Wiesbaden, 02.04.2007 Nach dem Termin zur Berufungsverhandlung vor dem Frankfurter Oberlandesgericht am 29.03.2007 steht zwischen den beiden Agenturen Q, Wiesbaden, und der Q Werbeagentur, München, fest: Das Kennzeichen Q in Alleinstellung darf zukünftig nur die im Jahre 1997 gegründete Wiesbadener Agentur nutzen (www.q-home.de). Der ebenfalls unter Q aufgetretenen, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt in Q Werbeagentur umfirmierten Agentur in München ist es per Vertragsstrafe untersagt, mit dem Kennzeichen Q in Alleinstellung für Dienstleistungen einer Werbeagentur zu werben. Der 6. Zivilsenat bestätigte im Rahmen der mündlichen Verhandlung sowohl die Schutzfähigkeit des Einzelbuchstabens Q als Unternehmenskennzeichen als auch die Verwechslungsgefahr bei Verwendung von Q in Alleinstellung. Das Ergebnis hat [...]

von |Montag, 7. August 2006|2007, Markenrecht|

„Q“ als Unternehmenskennzeichen schutzfähig

Pressemitteilung, Wiesbaden, 07.08.2006 Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte eine Münchner Werbeagentur, die Verwendung des Zeichens Q in Alleinstellung für Dienstleitungen einer Werbeagentur zu unterlassen. Die 3. Zivilkammer gab den Anträgen der seit 1997 bundesweit tätigen Wiesbadener Werbeagentur Q auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz statt. Die Richter begründeten das klagestattgebende Urteil in Fortentwicklung der Rechtsprechung zu Einbuchstabenmarken (BGH - Buchstabe K) insbesondere damit, dass einem Unternehmenskennzeichen mit einem Buchstaben genauso wie einer Marke Kennzeichnungskraft zukommt, jedenfalls dann, wenn der Buchstabe keinen konkret beschreibenden Begriffsinhalt besitzt; ein solcher beschreibender Charakter sei im Zusammenhang mit Werbung vorliegend nicht anzunehmen. Aufgrund der zeitlichen [...]

von |Montag, 7. August 2006|2006, Markenrecht|

„Last Minute“ muss nichts mit Reisen zu tun haben

Internet World Business, 15/06, S. 5 Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit .eu-Domains führt das ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zu einer Klärung. Jetzt ging die Inhaberin der deutschen Wortmarke "Last Minute" gegen den Inhaber der Domain lastminute.eu vor. Sie begründete das Vorgehen insbesondere damit, dass die Eintragung der Marke des Beschwerdegegners erst am 29.09.2005 und damit in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den Sunrise-Verfahren erfolgt sei. Da der Domain-Inhaber ein Café in Wuppertal betreibe, sei die Anmeldung der Marke für "Farben, Firnisse oder Lacke" zudem bösgläubig. Das Schiedsgericht verneinte indes einen Übertragungsanspruch und begründete dies zum einen damit, dass zwischen den sich [...]

von |Sonntag, 6. August 2006|2006, Domainrecht|

Prüfung nur bei Anlass – OLG Hamburg präzisiert, wann Forenbetreiber Beiträge überprüfen müssen

Internet World Business, 19/06, S. 10 Das Verfahren hatte für Aufmerksamkeit gesorgt: Das Landgericht Hamburg verpflichtete den Online-Nachrichtendienst Heise.de dazu, aktiv in allen Forenbeiträgen vor deren Veröffentlichung nach Rechtsverstößen zu forschen – eine Entscheidung, die der Heise-Verlag nicht akzeptieren wollte: Er ging in Berufung. Auslöser des Rechtsstreits war ein kritischer Bericht über ein Unternehmen, bei dem rechtsverletzende Äußerungen im an die Berichterstattung anknüpfenden Forum erfolgt waren. Jetzt liegt hierzu die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vor. Das OLG bestätigte im Ergebnis zwar die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg, entschied aber, dass ein Forenbetreiber nicht grundsätzlich eine Pflicht zur Überprüfung hat (Az.: [...]

von |Sonntag, 6. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Vorsicht bei elektronischen Rechnungen

Internet World Business, 16/06, S. 6 Zwischen zwei Vertragsparteien wurde durch die Einbeziehung der AGB die Rechnungsübermittlung per E-Mail vereinbart. Die Beklagte versendete ihre Rechnungen zunächst im PDF-Format, indes ohne qualifizierte elektronische Signatur. Nachdem dies die Klägerin beanstandete, weil ihr dadurch der Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG aus elektronischen Rechnungen verwehrt sei, übermittelte die Beklagte nachträglich die Rechnungsbelege auf Papier. Hiergegen wandte sich die Klägerin, da durch Papierübermittlung der Rechnung bei der Bearbeitung Mehrkosten entstünden. Die Klägerin verklagte daraufhin erfolgreich die Beklagte auf Übermittlung elektronischer Rechnungen mit qualifizierter Signatur. Das Amtsgericht Brühl (Az.: 21 C 612/05) bejahte den diesbezüglichen Anspruch [...]

von |Sonntag, 6. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Impressumspflicht bei gemeinsamem Portal

Das Landgericht Wiesbaden hat am 03.08.2006 in zwei Parallelverfahren (Az.: 13 O 43/06 und 13 O 58/06 – beide nicht rechtskräftig) entschieden, dass einzelne Schwestergesellschaften einer Elektronikmarktkette, die im Rahmen einer gemeinsamen Internet-Präsenz auf eigenen Unterseiten Waren anbieten, als eigenständige Diensteanbieter gemäß § 6 Teledienstegesetz (TDG) auch ihre jeweilige Anbieterkennzeichnung vorhalten müssen. Die Wiesbadener Richter sahen in den Auftritten der eigenständigen Unternehmen in der Geschäftsform einer GmbH, die unabhängig voneinander unterschiedliche Waren anboten, eigene Auftritte, sodass ein zentrales Impressum für die Portalseite für mittlerweile über 200 Märkte in Deutschland nicht ausreiche. Vielmehr müsse gewährleistet sein, dass jeder Markt, der konkrete [...]

von |Donnerstag, 3. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht|

Einzelne Warenanbieter bei gemeinsamem Internetportal impressumspflichtig

Pressemitteilung, Wiesbaden, 03.08.2006 Das Landgericht Wiesbaden hat am 03.08.2006 in zwei Parallelverfahren entschieden, dass einzelne Schwestergesellschaften einer Elektronikmarktkette (hier: Media Markt), die im Rahmen einer  gemeinsamen Internetpräsenz auf eigenen Unterseiten Waren anbieten, als Diensteanbieter gemäß § 6 Teledienstegesetz (TDG) eine eigene Anbieterkennzeichnung vorhalten müssen. Die 2. Kammer für Handelssachen stellte insbesondere darauf ab, dass jede Schwestergesellschaft als eigenständige GmbH auftrete und unabhängig voneinander unterschiedliche Waren angeboten werden. Das Gericht folgte damit der Argumentation eines auf Aktivseite auftretenden Wiesbadener Mitbewerbers (Fa. Cyclotron), wonach ein zentrales Impressum für die Gesamtseite, d. h. für mittlerweile über 200 Märkte in Deutschland nicht ausreiche, da [...]

von |Donnerstag, 3. August 2006|2006, Internet-/Onlinerecht, Wettbewerbsrecht|

Tippfehler-Domains auch international geschützt

Internet World Business, 01/06, S. 7 Ein Verfahren bei der WIPO kann effektiv vor Domain-Grabbing schützen Der Begriff Domaingrabbing bedarf – nicht zuletzt aufgrund der schwammigen Begriffsverwendung – der genauen Erklärung: Man versteht darunter das Registrieren geschützter Kennzeichen oder Namen, um entweder Nutzerströme abzufangen oder einen finanziellen Nutzen daraus zu ziehen; wobei die Täter oft ziemlich dreist zu Werke gehen. Nicht darunter fällt dagegen das Sammeln schutzfreier Bezeichnungen. Besonders unverfroren ging ein in Panama ansässiger Grabber vor, der eine Vielzahl von Domains der Marke Polo Ralph Lauren als so genannte "Tippfehler-Domain" registrierte, also beispielsweise rlphlauren.com oder poloralflauren.com. Offensichtlich sollte hier [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

Eigener Server, eigenes Risiko – Mangelnde IT-Sicherheit kann für den Geschäftsführer auch Haftungsfolgen haben

Internet World Business, 07/06, S. 14 Das Amtsgericht Gelnhausen verurteilte einen Anbieter von Webhosting-Dienstleistungen, auf dessen Server es durch so genannte Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDOS) zu erhöhtem Traffic kam. Die Klägerin, die dem beklagten Webhoster für dessen Server eine Internet-Verbindung zur Verfügung stellte und nach Datenvolumen abrechnete, verklagte diesen auf Zahlung der durch den DDOS-Angriff verursachten Mehrkosten für den Datentransfer von zusätzlichen 57 Gigabyte. Das Gericht stellte zutreffend fest, dass der Server im Risikobereich des beklagten Webhosting-Anbieters liegt. Es sei seine Aufgabe, den erhöhten Datentransfer zu unterbinden und die Attacken zu stoppen. Im Übrigen könne er auch Rückgriff auf die Verursacher der [...]

von |Mittwoch, 12. Juli 2006|2006, EDV-/Vertragsrecht|