Verkaufsaufangebot für generische Umlaut-Domains
Internet World Business, 07/06, S. 14 Das OLG Dresden (Az.: 14 U 2293/05) bestätigte am 07.03.2006 durch ein so genanntes "Tischurteil", also unmittelbar in der mündlichen Berufungsverhandlung, das Urteil des LG Leipzig in der Sache "kettenzüge.de". Der Senat sah wegen der Domain kettenzüge.de weder kennzeichenrechtliche noch wettbewerbsrechtliche oder gar deliktsrechtliche Ansprüche auf Löschung der IDN-Domain seitens des Inhabers der Domain kettenzüge.de begründet. Auch ein so genanntes "Domain-Grabbing", scheide aus, da hierfür insbesondere eine Zwangslage des Anspruchstellers erforderlich sei. Bereits aufgrund des beschreibenden Charakters der Domain sei diese gerade nicht gegeben, da weder ein Kennzeichenrecht beeinträchtigt würde, noch die Beklagte sich [...]
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