Namensschutz für hessentag2006.de; LG Frankfurt Az.: 2 – 03 O 583/04
LG Frankfurt Az.: 2 – 03 O 583/04 - hessentag2006.de - MMR 2005, S. 782 sowie Streitwertbeschluss OLG Frankfurt Az.: 6 W 66/05 Zur Frage der Schutzfähigkeit eines eingeführten Veranstaltungsnamens und der dazugehörigen Internet-Domain des Landes Hessen; Streitwert bei Verletzung des Namensrechtes. Leitsätze: Der Domain hessentag.de kommt Namensfunktion zu. Der Domainname stimmt mit einem abgrenzbaren Geschäftszweig des klagenden Landes überein. Durch die Zusammenfügung des Landesnamens „Hessen“ mit „Tag“ wurde ein neues Wort geschaffen, das als Domainname Unterscheidungskraft aufweist. In der Nutzung des Domainnamens hessentag2006.de liegt eine Namensanmaßung, da durch den unbefugten Gebrauch eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst wird; dabei ist unbeachtlich, dass die [...]
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