Kennzeichenschutz für Internetportal
LG Frankfurt 2-3 O 341/03 - fetenplaner; MMR 2005, 62f. Zur Frage der Schutzfähigkeit eines Veranstaltungsmagazins im Internet bei Verwendung der identischen Second-Level-Domain durch Mitbewerber sowie Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen. Leitsätze: Durch Benutzungsaufnahme einer Domain mit einem dahinter liegenden, gleichnamigen Veranstaltungsportal entsteht Kennzeichenschutz als geschäftliche Bezeichnung nach § 5 Abs. 1 S. 1 MarkenG. Verwendet ein Mitbewerber die identische Second-Level-Domain nur mit anderen Top-Level-Domains (hier: .org, .net, .com) zur Weiterleitung auf eine Seite im identischen Dienstleistungsbereich, folgt aus der daraus resultierenden Verwechslungsgefahr ein Anspruch aus Auskunft und Schadensersatz. Anmerkung: Nach Einlegung der Berufung durch die Beklagte wies [...]
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