Abmahnungen – So reagieren Sie richtig
internet world, 3/02, S. 32ff. Allgemein haben Abmahnungen bei Rechtsverletzung einen sinnvollen Zweck. Sie dienen im wesentlichen der Abwehr künftiger Beeinträchtigung und einer außergerichtlichen Befriedung. Im Falle einer klaren Rechtsverletzung kann es daher sogar im Interesse des Abgemahnten sein, auf diese Weise in Anspruch genommen zu werden, da so ein kostenträchtiges Gerichtsverfahren vermieden wird. Als Missbrauch bekannt wurde indes das Abmahn(un)wesen im Internet durch den weitläufig bekannt gewordenen Fall "Webspace", dem weitere Massenabmahnungen für die Marke "Explorer" oder wegen behaupteter Markenrechte an Domainnamen folgten. Im Internet kommen vor allem Rechtsverstöße gegen das Wettbewerbsrecht und dessen Nebengesetze sowie kennzeichenrechtliche Tatbestände in [...]
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