Dr. jur. Hajo Rauschhofer

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Über Dr. jur. Hajo Rauschhofer

Dr. jur. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, berät seit 1996 als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht und Internet-Recht. Als empfohlener Anwalt für IT- und Medienrecht ist er als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (http://www.rechtsanwalt.de). Im Jahre 2000 promovierte er zum Thema „Mediendienste im World Wide Web“.

Das aktuelle Thema: Headhunting

Trotz einer leichten Entspannung beim Personalbedarf von Unternehmen der so genannten "New Economy" ist der Bedarf an hochqualifizierten Kräften im IT-Bereich ungebrochen. Arbeitgeber bemühen sich, diese Nachfrage insbesondere an EDV-Spezialisten häufig durch den Einsatz von Personalberatern zu decken, die direkt für spezifische Profile geeignete Anwärter auswählen und teilweise versuchen, ganze Teams aus Konkurrenzunternehmen herauszulösen. Wegen der essentiellen Bedeutung qualifizierter Humanressourcen besonders für EDV-Unternehmen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen und wie man sich gegen Abwerbungsversuche von Mitarbeitern von Außen zur Wehr setzen kann.. Headhunter angeln im Haifischbecken - Beitrag in der Computerwoche Nr. 35 vom 31.8.2001 Urteil des [...]

von |Montag, 20. August 2001|2001, Wettbewerbsrecht|

Internet-Recht für die Praxis – Teil 4: Domainrecht

(Beitrag in der DIREKT MARKETING 08/2001) Anlass für Streitigkeiten um Domains bieten hier regelmäßig zwei Fallkonstellationen: Im ersten Bereich streiten sich meist Unternehmen mit anderen Unternehmen oder Privatleuten um die Übertragungsverpflichtung einer Domain. Im zweiten Gebiet, das unter den Schlagwörtern „Domain-Grabbing“ oder „Cyber Squatting“ bekannt geworden ist, werden vorsätzlich Markennamen oder Unternehmenskennzeichen als Domain registriert, um diese Domain anschließend Gewinn bringend zu verkaufen. DIREKT MARKETING 08/2001 als PDF-File via IM-Marketing-Forum

von |Montag, 6. August 2001|2001, Domainrecht|

OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE, 6 U 145/00 24 0 2/00

  OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE, 6 U 145/00 24 0 2/00 Im Namen des Volkes U r t e i l Verkündet am: 25.07.2001 In Sachen - Klägerin / Berufungsklägerin - Prozessbevollmächtigte: gegen - Beklagter / Berufungsbeklagter - Prozessbevollmächtigter: wegen unl. Wettbewerbs hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 11.07.2001 durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. L. Richter am Oberlandesgericht N. Richter am Oberlandesgericht Dr. S. für R e c h t erkannt:   U R T E I L 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 19. Juni 2000 - 24 O [...]

von |Mittwoch, 25. Juli 2001|2001, itkanzlei, Wettbewerbsrecht|

Scheinselbständigkeit

I. Einleitung Der Begriff der Scheinselbständigkeit ist in aller Munde. Kaum eine Zeitung oder Zeitschrift kam an dem Thema des umstrittenen Gesetzes "zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte" vorbei. Diese kurze Erörterung soll daher einen ersten Überblick über die Neuregelungen geben, wobei die sich stellenden Einzelfragen nicht erschöpfend behandelt werden können. Zu unterscheiden sind zunächst die Vorschriften des § 7 IV SGB IV und § 2 Nr. 9 SGB VI. § 7 IV SGB IV regelt, daß Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen als "Beschäftigte" im Sinne des SGB IV gelten und dadurch in allen Bereichen der Sozialversicherung [...]

von |Mittwoch, 18. Juli 2001|2001|

Internet-Recht für die Praxis – Teil 3: Markenrecht

(Beitrag in der DIREKT MARKETING 07/2001) Durch die Informationsflut im Internet werden Marken wichtiger denn je - denn wesentliche Funktion einer Marke ist die Unterscheidung von Mitbewerbern und die Anbindung von Qualitätsvorstellungen seitens der Kunden. Was Gegenstand des Markenschutzes im Internet ist und was es dabei zu beachten gibt, beschreibt dieses Beitrag. DIREKT MARKETING 07/2001 als PDF-File via IM-Marketing-Forum

von |Montag, 2. Juli 2001|2001, Content, Markenrecht|

Urteile im Wettbewerbsrecht

I. Headhunting Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.07.2001 Urteil des OLG Stuttgart vom 17.12.1999 via JurPC Beschluss des BGH vom 2.11.2000 via JurPC II. E-Mail-Werbung Die überschaubare aber derzeitig einhellige Rechtsprechung kommt zu dem Ergebnis, dass das unaufgeforderte Zusenden von E-Mail-Werbung rechtswidrig ist. Dies entschied zuerst das Amts- später das Landgericht Traunstein, das Landgericht Berlin, das Amtsgericht Brakel sowie inzwischen diverse weitere Gerichte. In diesen Verfahren wurde sowohl ein Unterlassungsanspruch des Mitbewerbers aus § 1 UWG festgestellt als auch ein Unterlassungsanspruch des Empfängers der Werbemail nach § 1004 BGB. Jüngst bestätigte auch das Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 91 C [...]

von |Mittwoch, 6. Juni 2001|2001, Wettbewerbsrecht|

Internet-Recht für die Praxis – Teil 2: Wettbewerbsrecht

(Beitrag in der DIREKT MARKETING 06/2001) Ohne Zweifel gilt das Wettbewerbsrecht auch in elektronischen Medien. Das Internet bietet aufgrund seiner technischen Voraussetzungen, insbesondere des Verlinkens, E-Mail-Kommunikation und durch die grenzüberschreitende Abrufbarkeit von Inhalten neue Möglichkeiten des Marketings, deren Problemfelder skizziert werden. DIREKT MARKETING 06/2001 als PDF-File via IM-Marketing-Forum

von |Mittwoch, 6. Juni 2001|2001, Internet-/Onlinerecht, Wettbewerbsrecht|

Internet-Recht für die Praxis – Teil 1: Urheberrecht

(Beitrag in der DIREKT MARKETING 05/2001) Was heißt Urheberrecht? Entgegen manch laienhafter Einschätzung, wonach ein Urheberrecht "angemeldet" werden müsse, entsteht das Recht des Urhebers an einem Werk bereits mit der Schöpfung. Wenn also ein Werk geschaffen ist, bedarf es keiner weiteren Maßnahme, um den Urheberschutz in Anspruch zu nehmen. Schutzfähige Werke sind z.B. Schriften, Artikel, Computerprogramme, Musik und Bilder, worunter im Internet auch Flash-Programmierungen zur multimedialen Gestaltung einer Website fallen. Zusätzlich erstreckt sich der Schutz auch auf Sammelwerke und Datenbankwerke, wenn in deren Auswahl und Anordnung eine persönlich geistige Schöpfung zu erkennen ist. Daneben bestehen Leistungsschutzrechte für reine Datenbanken. Diesbezüglich [...]

von |Donnerstag, 24. Mai 2001|2001, Content, Internet-/Onlinerecht, Urheberrecht|

BGH: Gattungsdomains grundsätzlich zulässig! Mündliche Verhandlung vor dem BGH zu mitwohnzentrale.de

Pressemitteilung Mündliche Verhandlung vor dem BGH zu mitwohnzentrale.de (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2001 – I ZR 216/99 –) Am 17.5.2001 nahm der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals zu der grundsätzlichen Frage Stellung, ob und ggf. inwieweit die Verwendung von allgemeinen Domainnamen zulässig ist. Nach einer Vielzahl von Entscheidungen diverser Land- und Oberlandesgerichte, die überwiegend von der Rechtmäßigkeit der Verwendung allgemeiner Domainnamen ausgingen (dazu: www.rechtsanwalt.de), erklärte das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen, dass grundsätzlich eine Verwendung von allgemeinen Domainnamen nicht zu beanstanden ist. Wie schon die Landgerichte Darmstadt, Hamburg und teilweise München sowie das Oberlandesgericht Hamm schloss sich der BGH der Rechtsauffassung [...]

von |Montag, 21. Mai 2001|2001, Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

BGH-Grundsatzentscheidung zum Verhältnis von Unternehmensnamen und Privat-Domain – shell.de

Pressemitteilung I. Leitsätze: Bei berühmten Unternehmen, geht das Recht am Unternehmensnamen bei Gleichnamigkeit dem Namensrecht einer Privatperson vor. Innerhalb des Spannungsverhältnisses beider aus § 12 BGB entspringenden Ansprüche hat ausnahmsweise eine Interessengewichtung zu Gunsten des berühmten Unternehmens zu erfolgen. Aus diesem Anspruch kann ein berühmtes Unternehmen nicht nur Unterlassung, sondern darüber hinaus auch den Verzicht auf den Domain- Namen verlangen. Eine solche ausnahmsweise Interessenabwägung gebietet jedenfalls bei nur bekannteren Namensträgern keine Abweichung vom Gerechtigkeitsprinzip der zeitlichen Priorität der Domain-Registrierung. II. Der Fall shell.de In einer weiteren Grundsatzentscheidung zum Domain-Recht hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. November [...]

von |Donnerstag, 17. Mai 2001|2001, Domainrecht|