LG Berlin, oil-of-elf.de
Landgericht Berlin 18. Januar 2001 Beschluss In Sachen TotalFinaElf Deutschland GmbH, Antragstellerin, g e g e n Greenpeace e.V., Antragsgegner, wird im Wege der einstweiligen Verfügung - wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung - angeordnet §§ 12, 1004 BGB; 935 ff., 91 890 ZPO 1. Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollziehen an ihrem Vorstand, untersagt, unter der lntemet-Domain www.oil-of-elf-de" im Internet aufzutreten. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes [...]
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