Konkretere Pflichten für Bewertungsportale
Gegenstand unserer medienrechtlichen Praxis sind zum einen die Entfernung von personenbezogenen Daten generell aus dem Internet, zum anderen aber auch die Beseitigung nachteiliger Bewertungen. Wie in anderen Beiträgen bereits erläutert, kommt es hier immer auf die Frage an, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungen handelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun über die Frage zu entscheiden, welchen Prüfpflichten das Arztbewertungsportal Jameda unterliegt. Geklagt hatte ein Zahnarzt gegen die Bewertung mit der Gesamtnote 4,8, darunter Note „6“ für Behandlung, Aufklärung und Vertrauensverhältnis. Der Zahnarzt bestreitet jedoch, dass er den Bewertenden behandelt hat - also eine Tatsachenbehauptung. Prüfpflichten für [...]
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