Neues Urteil zur Zulässigkeit allgemeiner Domainnamen – OLG Hamm – sauna.de
In der nun rund vierjährigen Spruchpraxis der Gerichte zur Zulässigkeit allgemeiner Begriffe als Domainnamen (dazu Rauschhofer, JurPC Web-Dok. 235/2000) reiht sich eine weitere Entscheidung eines angesehenen und wichtigen Obergerichtes in die Kette der nicht endenden Verfahren ein. Das OLG Hamm (Urteil v. 2.11.2000, Az.: 4 U 95/00) verneinte die Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung des allgemeinen Domain-Namens sauna.de mit großer Klarheit und stellte mit Blick auf § 3 UWG fest, dass eine Erwartung des angesprochenen Verkehrs dahingehend, dass unter der verwendeten Bezeichnung eine Übersicht über die wesentlichen Anbieter des betreffenden Markts geboten würde, nicht anzunehmen sei, zumindest eine solche Annahme nicht glaubhaft [...]
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