Dr. jur. Hajo Rauschhofer

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Über Dr. jur. Hajo Rauschhofer

Dr. jur. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, berät seit 1996 als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht und Internet-Recht. Als empfohlener Anwalt für IT- und Medienrecht ist er als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (http://www.rechtsanwalt.de). Im Jahre 2000 promovierte er zum Thema „Mediendienste im World Wide Web“.

LG Paderborn, Urteil vom 01.09.1999, Az.: 4 O 228/99I

Einem Unternehmen steht kein Anspruch auf Freigabe einer Internet-Domain zu, wenn der Inhabers der Domain einen gleichen Familiennamen trägt. Ein Anspruch folgt nur dann aus § 12 BGB, wenn auf der Unternehmensseite ein legitimes Interesse, dagegen auf Seiten der natürlichen Person kein Recht zur Nutzung gegenübersteht. Soweit aufgrund Namensrechten auf beiden Seiten ein legitimes Interesse an der Nutzung der Internet-Domain besteht, gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn es sich um ein Unternehmen mit überragender Verkehrsgeltung handeln würde.

von |Mittwoch, 1. September 1999|Domainrecht, Internet-/Onlinerecht|

E-Mail Werbung im Internet

Artikel erschienen in der Computerwoche Nr. 25/1999, S. 77: Electronic Commerce, Online-Marketing und Web-Shopping sind in aller Munde, zumindest der Online-Gemeinde. Die für Werbung Verantwortlichen fragen sich dabei, wie möglichst viele Nutzer einfach und kostengünstig auf das Web-Shopping-Angebot ihres Unternehmens aufmerksam gemacht werden können. Auf der Hand liegt hier naturgemäß die Versendung von Werbe-E-Mails, die Vorteile schneller Verbreitung, breiter Streuung und niedriger Kosten in sich vereinen. E-Mail-Werbung dürfte damit unter diesen Gesichtspunkten als Traum jedes Werbers bezeichnet werden, wenn nicht inzwischen die Rechtsprechung den Riegel vor ein solches sogenanntes "Spamming" geschoben hätte. Nach den bisher zu dieser Thematik ergangenen Entscheidungen [...]

von |Montag, 5. Juli 1999|Internet-/Onlinerecht|

Grenzüberschreitende Softwareüberlassung und E-Mängelrüge nach dem CISG

Gliederung A. Einleitung I. Wirtschaftlich-technische Situation II. Rechtliche Problemstellung und Fallbeispiel B. Fallösung I. Anwendbares Recht 1. Niederlassung in Vertragsstaat 2. Grenzüberschreitender gewerblicher Warenkauf a) Überlassung von Software als Warenkauf b) Online-Abruf von Software als Warenkauf c) Gewerblicher Warenkauf II. Vertragsschluß 1. Vorbehalt 2. Elektronische Willenserklärungen a) Angebot durch Bereitstellung auf Homepage b) Angebot durch E-Mail-Bestellung c) Annahme durch E-Mail 11 III. Schadensersatzanspruch 1. Vertragsverletzung 2. Rechtzeitige Rüge a) Inhalt b) Form aa) Variante A: Formlos bb) Variante B: Schriftformklausel in AGB von NetSoft (1) Schriftform (2) Entschuldigung c) Rechtzeitigkeit d) Fallvariante C C. Zusammenfassung I. Einleitung 1. Wirtschaftlich-technische Situation [...]

von |Montag, 5. April 1999|EDV-/Vertragsrecht|

Mitnahme von Teilnehmerrufnummern in Mobilfunknetzen nach § 20 Abs. 2 TKV

I. Einführung Angesichts der Vielzahl von Anbietern im Mobilfunknetzmarkt stellt sich die spannende Frage des Mitnahme-Rechts von Rufnummern. Diese wird sich, wenn die §1 GWB-verdächtige Preisgestaltung von D1 und D2 durch Konkurrenten aufbricht, für Millionen von Endkunden stellen, die zu günstigeren Providern wechseln möchten. Nach § 20 Abs. 2 TKV erwirbt der Endkunde mit der Zuteilung der Teilnehmerrufnummer im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und der Bedingungen und Regelungen nach § 43 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes ein vom Anbieter unabhängiges dauerhaftes Nutzungsrecht an der Teilnehmerrufnummer. Dies bedeutet, daß grundsätzlich ein Endkunde, der beispielsweise bei Mannesmann D2 Kunde ist nach Kündigung eines Vertrages und vor dem [...]

von |Montag, 5. Oktober 1998|Telekommunikationm|

Weiterhin Vorsicht bei Metatags

internet WOLRD 11/04, S. 17 Auch nach den jüngsten Entscheidungen gilt, dass die geschäftliche Nutzung sachfremder Metatags oder solche, die Marken von Konkurrenzprodukten oder -unternehmen enthalten, die Gefahr einer Inanspruchnahme birgt. Bekanntlich befinden sich Metatags im nicht sichtbaren Quellcode einer Webseite, um Suchmaschinen über den Inhalt einer Seite zu informieren. Wird ein entsprechendes Suchwort wie z. B. „Internetworld“ in einer Suchmaschine eingegeben, richten sich die Suchergebnisse auch danach, ob dieses in Metatags enthalten ist. Nachdem die Rechtsprechung in den Jahren 1997 bis 2002 relativ einheitlich war und die unberechtigte Verwendung fremder Marken wie auch beschreibende Begriffe ohne Bezug zum Seiteninhalt [...]

von |Montag, 11. Juni 0204|2004, Internet-/Onlinerecht|