Urheberrecht reicht weiter – Werke der angewandten Kunst eher schutzfähig
Es ist nicht weniger als eine Revolution im Urheberrecht. Produktgestaltungen, die früher als nicht schutzfähig bewertet wurden, unterfallen nun dem Schutz des Urheberrechts. Der Bundesgerichtshof fällte gestern eine Grundsatzentscheidung, die nicht zuletzt auch für das Webdesign und die Gestaltung von Benutzeroberflächen in Software erhebliche Auswirkungen hat. Werke der angewandten Kunst und Gestaltungshöhe Der erste Zivilsenat entschied, dass zwischen Werken der bildenden Kunst und der angewandten Kunst keine unterschiedlicher Maßstab an Schöpfungshöhe mehr besteht. Bislang galt für die Schutzfähigkeit bei Werken der angewandten Kunst, insbesondere bei der Gebrauchsgrafik, dass ein urheberrechtlicher Schutz erst dann greift, wenn ein „bedeutendes schöpferisches Überragen“ über [...]
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