Internet World Business, 11/06, S. 10 Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der Haftung eines Forenbetreibers auseinander zu setzen, in dessen Forum durch einen anonymen Teilnehmer der Kläger in seiner Ehre verletzt wurde (siehe auch IWB 10/2006). Der 15. Zivilsenat judizierte, dass einen Forenbetreiber keine Verpflichtung träfe, den Kommunikationsvorgang zu überwachen. Wenn aber der Forenbetreiber von einem unzulässigen Inhalt Kenntnis erhält, könne von ihm das Entfernen oder Sperren des Beitrags verlangt werden (Az.: 1-15 U 180/05). In ihrer Begründung stellten die Richter die ungefilterten Meinungsäußerungen als "quasi live" der Rechtssprechung zur Haftung von Fernsehsendern gegenüber. Auch hier haftet ein Fernsehsender [...]
Rauschhofer Social