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Wie auf anderen Seiten bereits dargestellt, unterstützen wir Rechtsabteilungen und Legal Departments von Unternehmen in den Bereichen des sog. Internet– und EDV-Rechts sowie gewerblichen Rechtsschutzes (IT/IP-Recht, Marken-, Wettbewerbs-, Urheberrecht).

Vornehmlich erfolgt die Beratung im IT-Recht  zu Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareimplementierungsprojekten bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen. Neben In-House Projekten unterstützen wir Sie auch im Bereich des IP-Rechts mit umfassenden Markenstrategien. Diese beginnen beim Aufbau des Markenportfolios und reichen bis hin zur Überwachung und Verteidigung von Schutzrechten.

Wir kennen die Sorgen der Kollegen in den Unternehmen als Assessoren/Rechts- oder Syndikusanwalt/anwältin, dass nicht selten seitens des Managements die Bearbeitung eines rechtsthematisch sehr breiten Spektrums gefordert wird sowie zudem insbesondere bei größeren Softwareeinführungen und damit verbundenen Vertragsverhandlungen diese neben dem sonstigen Tagesgeschäft unter Termindruck begleitet werden sollen.

Hier unterstützen wir Unternehmen und Rechtsabteilungen von Anfang an, sind zur kurzfristigen Bearbeitung in der Lage auf umfangreiche Vertragsbibliotheken zurückzugreifen und erstellen und verhandeln – je nach Wunsch – in enger Abstimmung oder selbständig Vereinbarungen. Als Teamplayer verstärken wir je nach Bedarf Ihr Team, so dass für Sie die Erhöhung eigener Ressourcen unproblematisch möglich ist. Ebenfalls erstellen wir regelmäßig auch Gutachten zu Rechtsfragen als „dritte Meinung“ zur Absicherung der Rechtsabteilung. Durch unsere Spezialisierung im IT-Recht können auch komplexe Projekte kurzfristig bearbeitet werden.

Gleichzeitig machen wir uns ein hohes Maß an Transparenz zur Aufgabe, damit die von einer Rechtsabteilung zu rechtfertigenden Kosten von „Externen“ auch für in einer Thematik nicht tiefer Involvierten nachvollziehbar sind.

Als Übersicht dürfen wir daher folgende Eckdaten unserer Rahmenvereinbarung darstellen:

  • Honorierung nach Stundensatz (außergerichtlich) auf Anfrage, je nach Konstellation auch als Festpreisvereinbarung
  • Abrechnung monatlich zum Monatsende mit übersichtlichen Time-Sheets
  • vorherige Aufwandsschätzung und jederzeitige Übersendung des aktuellen Aufwandes als PDF per E-Mail
  • erhöhte Haftungssumme und -begrenzung von € 1.000.000,- für einfache Fahrlässigkeit oder gesonderte Projektdeckungsversicherung (i.d.R. 1 Promille des zu versichernden Wertes)

Sollten Sie fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Selbstverständlich laden wir Sie auch herzlich zu uns ein oder stellen uns bei Ihnen vor.

Erste Information erhalten Sie auch in unserem Video-Blog auf YouTube:

Sämtliche Videobeiträge finden Sie auch als Flash-Webseiten

Ausgezeichnet mit dem 1. Preis für branchenbezogene E-Business-Lösung in Hessen
Kooperationspartner des Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr (BIEG) Hessen

 

JUVE Handbuch
Wirtschaftskanzleien 2001/2002, S. 141:

„Häufig empfohlene Anwälte:
Dr. Hajo Rauschhofer (bundesweit
IT- und Medienrecht inkl. gewerblicher
Rechtsschutz (…)“

Porträt über Dr. Hajo Rauschhofer in der Zeitschrift
August/2001

Die Zeitschrift JUVE-Rechtsmarkt hat in einer Serie 40 Anwälte unter 40 Jahren ausgewählt und portraitiert.