I ZR 121/08
LG Frankfurt – 2/3 O 19/07 – Urteil vom 5. Oktober 2007
OLG Frankfurt a. M. – 11 U 52/07 – Urteil vom 1. Juli 2008
Karlsruhe, 1.4.2010. Die Entscheidung zur WLAN-Haftung wurde überraschend auf heute vorverlegt. Möglich wurde dies durch das Einverständnis beider Prozessparteien.
„Die Entscheidung ist durch die hohe Anzahl an Abmahnungen für Nutzer wie für Rechteinhaber von hoher Bedeutung, so dass sich der BGH zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschlossen habe“, so ein Sprecher des BGH.
Es geht um die Frage, ob ein Anschlussinhaber für durch Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden kann, so dass das Urteil für Anbieter öffentlicher Hotspots von großem Interesse ist.
Die Entscheidung wird heute gegen 15:00 Uhr erwartet.
Rauschhofer Social