Auch das OLG Braunschweig bestätigt die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Gattungsbegriffen als Domain-Namen
(Rauschhofer Online 25.9.2000) In einer am 20.7.2000 verkündeten Entscheidung bestätigte auch das OLG Braunschweig nach der Entscheidung des LG Hamburg die Rechtmäßigkeit der Verwendung allgemeiner Oberbegriffe (OLG Braunschweig Az.: 2 U 26/00). Das Gericht urteilte, dass allein aus der Verwendung eines rein beschreibenden Domain-Namens - hier: stahlguss.de - zwar Kundenströme kanalisiert würden, dies allein nicht wettbewerbswidrig sei. Wie auch andere Gerichte verneinte das Gericht eine Analogiefähigkeit markenrechtlicher Vorschriften, da eine Domain von ihrem rechtlichen Gehalt mit der Sperrwirkung einer Marke nicht vergleichbar ist. Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Löschungsklage von beschreibenden Kennzeichnungen aus dem Markenregister scheide daher aus. [...]
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