Praktische Auswirkungen des Signaturgesetzes | OLG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2000, Az.: 6 U 81/99
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, welcher Beweiswert elektronisch erzeugten Dateien, insbesondere E-Mails, im Rahmen von Streitigkeiten zuzumessen ist. Häufig wird hierbei die Frage gestellt, ob nicht einer Email als elektronisches Dokument die Beweiskraft wie einer Urkunde zukommt und ob nicht das Signaturgesetz eine diesbezügliche Regelung beinhalte. Das Signaturgesetz als Teil des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (BGBl. I 1997, S.1870) enthält für solche Fallkonstellationen derzeit keine praktische Lösung, die eine elektronische Urkunde einer Handschriftlichen gleichsetzt. Nach § 1 Abs. 1 Signaturgesetz ist Zweck des Gesetzes, "Rahmenbedingungen für digitale Signaturen zu schaffen, unter denen diese als sicher gelten und [...]
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