„Mail an den Ex“ – Dürfen E-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter gelesen werden | Beitrag in der Internetworld
Beitrag in der internet world 6/02, S. 128 Einleitung Gegenstand der behandelten Fragestellungen ist die in der Praxis regelmäßig auftretende Situation, dass ein Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet, danach auf seinem Account jedoch E-Mails noch eingehen. Bei den auflaufenden E-Mails kann es sich um solche für den Arbeitgeber, mithin dienstliche, oder private E-Mails an den ausgeschiedenen Arbeitnehmer handeln. Der Arbeitgeber hat naturgemäß ein vitales Interesse, von den an sein Unternehmen gerichteten E-Mails Kenntnis zu erhalten. Ob und inwieweit eine Einsichtnahme durch den ehemaligen Arbeitgeber zulässig ist, sowie welche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und Problemlösungen bestehen, wird nachstehend erörtert. [...]
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