BGH-Grundsatzentscheidung zum Namens- und Pseudonymrecht bei Domains
Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Rauschhofer Maxem IV - OLG Köln, Az. 20 W 1/05 BGH-Entscheidung im Volltext - als PDF BGH Pressemitteilung Pressemitteilung als PDF Tagesschau vom 27.06.03 (Anwaltskanzlei Rauschhofer 01.07.03) Mit Urteil vom 26.06.2003 judizierte der Bundesgerichtshof (Az: I ZR 296/00) erstmalig, dass der Inhaber eines Familiennamens gegenüber dem Inhaber eines Pseudonyms bezüglich der Nutzung einer Domain Vorrang habe, es sei denn, der Nutzer des Pseudonyms verfügt über herausragende Bekanntheit. Ein Rechtsanwalt, dessen Nachname mit dem Pseudonym des Inhabers einer namensgleichen Domain übereinstimmt, klagte auf Unterlassung der Domainverwendung und Nutzung der Domain als Teil einer E-Mail-Adresse gegen einen [...]
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