ISPs haften als Mitstörer
Beitrag in der internet world 04/03, S. 20 Das Landgericht München hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und in welchem Umfang ein Internetserviceprovider (ISP) dafür haftet, dass ein im Ausland ansässiger Kunde als Verletzer von Kennzeichenrechten eine Domain nicht freigibt (Az.: 1HK O 16598/01). Sachverhalt und Urteilsgründe: Ein in Großbritannien ansässiger Kunde des verklagten ISP betreute zunächst die Website und Domain der Klägerin. Nachdem es zu Auseinandersetzungen kam, im Rahmen derer der Kunde des ISP für die Übertragung der Domain von der Klägerin einen Geldbetrag forderte, erwirkte die Klägerin aufgrund ihres Kennzeichenrechtes gegen den Kunden eine einstweilige [...]
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