Preisinformation durch Hyperlink
internet WORLD 8/04, S. 24 Die Entscheidung Das Oberlandesgericht Köln urteilte am 7.5.2004, dass ein Internetanbieter seiner Pflicht zur vollständigen Angabe der Endpreise dadurch nachkommen könne, wenn er den Nutzer über einen einfachen Link zu den erforderlichen Preisangaben führt (Az. 6 U 4/04. Erfolgt dies indessen unübersichtlich und über mehrere hintereinander geschaltete Linkseiten, genügt dies nicht den Anforderungen nach § 1 Preisangabenverordnung (PAngV). Urteilsanalyse und Praxistipp Der angegriffene Anbieter bot über das Internet den Erwerb von Handys an. Über einen hinter dem Handy-Angebot befindlichen Link, der mit „i“ gekennzeichnet war, gelangte der Nutzer auf eine weitere [...]
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