Sind Markennamen als Keywords zulässig?
Internet World Business, 11/05, S. 10 Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte jüngst im Berufungsrechtszug ein Urteil des Landgerichts Leipzig, wonach die Benutzung eines Markennamens als Keyword (Google-AdWord) keine Markenverletzung darstelle (Az.: 14 U 0498/05). Urteilsanalyse Konkret ging es um die Benutzung der Zeichenfolge „Plakat24“, die zu Gunsten der Klägerin als Wort- und Wort-/Bildmarke geschützt ist. Die Beklagte verwendete in den nicht sichtbaren Google-AdWords „Plakat 24 Stunden Lieferung“. Die erste Instanz, das Landgericht Leipzig, stellte im Wesentlichen darauf ab, dass AdWords nicht sichtbar seien, sondern nur Kenntnis seitens des Beauftragenden und Google bestünde. Das bestätigende Berufungsurteil des OLG Dresden schlägt [...]
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