Versandkosten bei Online-Shops, Beitrag in der Internetworld
Internet WORLD 06/05, S. 20 Versandkosten klar erkennbar Das hanseatische Oberlandesgericht verurteilte einen Internetprovider, der damit zusammenhängende Waren im Wege des Versandhandels vertreibt, wegen nicht ausreichender Kennzeichnung von Versandkosten. Dieser hatte neben dem Preis für eine ISDN-Karte nur ein Sternchen sowie neben der Produktinformation nur einen Link mit „mehr Info“ aufgeführt. Auf der Folgeseite erschien erst nach drei Seiten am unteren Ende der Hinweis auf die Versandkosten (Hanseat. OLG, Az. 5 U 128/04). Urteilsanalyse Das Urteil stützt einmal mehr das Gebot der Transparenz in der Preiswerbung. Danach müssen Versandkosten dem Angebot oder der Preiswerbung eindeutig zugeordnet sowie leicht [...]
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