Fragen ist erlaubt – Die Nachfrage einer Leistung per E-Mail ist keine unaufgeforderte Werbung
Internet World Business, 08/06, S. 10 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte über eine ungewöhnliche Frage zu entscheiden. Es ging darum, ob die per E-Mail übermittelte Anfrage eines Internet-Anbieters, auf der Homepage des Adressaten ein Werbe-Banner gegen Entgelt schalten zu dürfen, eine unaufgeforderte Zusendung von Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG darstellt. Die Richter erkannten zutreffend, dass eine solche "Nachfragerwerbung" nicht einer Werbung gleichzustellen ist, die der Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen dient (Az.: I-20 U 64/05). Übers Ziel hinausgeschossen Das Gericht musste herausfinden, ob die Nachfrage, ein Banner gegen Entgelt schalten zu [...]
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