Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
Internet World Business, 18-2007, Seite 10 Seit Einführung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind Gewerbetreibende zur Nennung bestimmter Angaben in Handelsbriefen verpflichtet – dazu gehören auch geschäftliche E-Mails. Ungeklärt ist derzeit die Frage, ob das Fehlen solcher Angaben in einer geschäftlichen E-Mail einen Wettbewerbsverstoß darstellt, der abgemahnt werden kann. Für den "Offline-Bereich" entschied nun das OLG Brandenburg (Az.: 6 U 12/07), dass bei einem Gewerbetreibenden, der den Firmennamen sowie die Anschrift und Telefonnummer angegeben hat, das Fehlen des Inhabers mit Vor- und Zunamen keinen Wettbewerbsverstoß darstellt, da der Inhaber der Firma dadurch keinen Wettbewerbsvorteil [...]
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