Neue Regelung – Pflichtangaben für E-Mails
Neue Regelung schreibt Angaben für geschäftliche Mails vor / Viele Unternehmen unterschätzen die Pflichten, Internet World Business, 03/07, S. 27 Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt sind zu Jahresbeginn Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails eingeführt worden. Seit 1. Januar 2007 müssen alle elektronischen Nachrichten, die von Kaufleuten versandt werden, den Firmennamen, die Rechtsform, den Sitz der Gesellschaft und das Registergericht enthalten (siehe Kasten). Beobachter befürchten, dass die bislang kaum beachtete Vorschrift eine neue Abmahnwelle nach sich zieht, wie es schon bei Einführung der Impressumpflicht der Fall war. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn durch den Verstoß ein Wettbewerbsvorteil entsteht. Von [...]
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