OLG Frankfurt bestätigt in mündlicher Berufungsverhandlung: „Q“ als Unternehmenskennzeichen schutzfähig
Pressemitteilung, Wiesbaden, 02.04.2007 Nach dem Termin zur Berufungsverhandlung vor dem Frankfurter Oberlandesgericht am 29.03.2007 steht zwischen den beiden Agenturen Q, Wiesbaden, und der Q Werbeagentur, München, fest: Das Kennzeichen Q in Alleinstellung darf zukünftig nur die im Jahre 1997 gegründete Wiesbadener Agentur nutzen (www.q-home.de). Der ebenfalls unter Q aufgetretenen, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt in Q Werbeagentur umfirmierten Agentur in München ist es per Vertragsstrafe untersagt, mit dem Kennzeichen Q in Alleinstellung für Dienstleistungen einer Werbeagentur zu werben. Der 6. Zivilsenat bestätigte im Rahmen der mündlichen Verhandlung sowohl die Schutzfähigkeit des Einzelbuchstabens Q als Unternehmenskennzeichen als auch die Verwechslungsgefahr bei Verwendung von Q in Alleinstellung. Das Ergebnis hat [...]
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