„Verkauf nur an Gewerbetreibende“ muss deutlich sein
Internet World Business, 09-2008, Seite 10 Das OLG Hamm verurteilte einen gewerblichen Ebay-Anbieter zur Unterlassung, weil dieser nicht hinreichend klar auf einen Verkauf nur an Gewerbetreibende hingewiesen habe, sodass die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht gegenüber Verbrauchern beanstandet wurde (Az.: 4 U 196/07). Eine Verkaufsbeschränkung nur an Gewerbetreibende durch AGB ist grundsätzlich zulässig, die Verbraucherschutzregelung kann dann entfallen. Voraussetzung dafür, so die Richter, sei indes, dass die Beschränkung "im Angebot selbst an hervorgehobener Stelle vorangestellt oder jedenfalls in eine entsprechende Rubrik zum Vertragsschluss eingebettet" würde. Im vorliegenden Fall war die Klausel an einer Stelle eingefügt, die mit dem Kaufadressaten und [...]
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