2008

„Verkauf nur an Gewerbetreibende“ muss deutlich sein

Internet World Business, 09-2008, Seite 10 Das OLG Hamm verurteilte einen gewerblichen Ebay-Anbieter zur Unterlassung, weil dieser nicht hinreichend klar auf einen Verkauf nur an Gewerbetreibende hingewiesen habe, sodass die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht gegenüber Verbrauchern beanstandet wurde (Az.: 4 U 196/07). Eine Verkaufsbeschränkung nur an Gewerbetreibende durch AGB ist grundsätzlich zulässig, die Verbraucherschutzregelung kann dann entfallen. Voraussetzung dafür, so die Richter, sei indes, dass die Beschränkung "im Angebot selbst an hervorgehobener Stelle vorangestellt oder jedenfalls in eine entsprechende Rubrik zum Vertragsschluss eingebettet" würde. Im vorliegenden Fall war die Klausel an einer Stelle eingefügt, die mit dem Kaufadressaten und [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, EDV-/Vertragsrecht, Internet-/Onlinerecht|

Voraussichtliche Lieferzeiten zulässig

Internet World Business, 16-2008, Seite 10 Das LG Frankfurt wies eine Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus einer Unterwerfungsvereinbarung wegen Verwendung der Klausel "Angaben über die Lieferfrist verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten" mangels Verstoßes gegen die Unterwerfungsvereinbarung, aber auch gegen AGB-Recht ab. Die Verwendung dieser Formulierung, so das Gericht, verstoße nicht gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung hinsichtlich der Klausel "Liefertermine sind nur bindend, wenn diese schriftlich von uns zugesagt werden" (Az.: 2–31 O 128/07). Mit Blick auf die in der Literatur als wirksam angesehenen "Circa-Fristen" stellten die Richter fest, dass kein Unterschied zwischen Circa-Fristen und "voraussichtlichen Lieferzeiten" ausgemacht werden könne. [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

Kontaktformular reicht nicht für Impressum

Internet World Business, 08-2008, Seite 10 Das Landgericht Essen entschied mit Urteil vom 19.09.2007, dass die Verwendung eines Kontaktformulars anstelle einer E-Mail-Adresse nicht den Anforderungen an die Impressumspflicht gemäß Paragraf 5 Telemediengesetz (TMG) entspricht (Az.: 44 O 79/07). Die Richter stützten ihre Entscheidung auf die Anforderungen nach Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, da es bei der Verwendung eines Kontaktformulars an der ausdrücklich normierten Aufnahme der Adresse der elektronischen Post fehle, über die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht werden soll. Praxistipp: Websitebetreiber sollten sich das Urteil zu Herzen nehmen. Nicht selten wird anstelle einer E-Mail-Adresse ein Kontaktformular verwendet, [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

Wer unbegründet abmahnt, muss die Kosten der Gegenseite zu-zahlen

Internet World Business, 03-2008, Seite 10 Das Landgericht Bochum entschied jüngst, dass die zur Verteidigung erforderlichen Kosten für eine rechtsanwaltliche Gegenabmahnung erstattungsfähig sind, wenn die Abmahnung offensichtlich unbegründet ist. Im konkreten Fall hatte der Inhaber einer Wort-/Bildmarke, die einen generischen Begriff enthielt, den Inhaber der gleichnamigen Domain abgemahnt, einen Dispute-Eintrag bei der Denic erwirkt sowie zur Löschung der Domain und Übernahme der durch die Abmahnung entsprechenden Kosten unter Fristsetzung und Klageandrohung aufgefordert. Die Abmahnung, die wohl der Versuch war, durch "Abschreckung" günstig an eine Domain zu gelangen, wurde auf markenrechtliche Ansprüche gestützt. Der Empfänger der Abmahnung handelte jedoch nicht im [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Abmahnungen|

Telefax im Impressum nicht zwingend

Internet World Business, 06-2008, Seite 12 Das Hanseatische Oberlandesgericht wies ein Unterlassungsbegehren wegen der fehlenden Angabe eines Telefaxanschlusses im Impressum eines Online-Anbieters als unbegründet zurück (Az.: 5 W 77/07). Die Richter vermochten den gesetzlichen Bestimmungen keine Verpflichtung zu entnehmen, dass "der Unternehmer stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikationsmittel (É) zwingend vorzuhalten" habe. Vielmehr normiere diese Vorschrift das "klare und verständliche Bereitstellen von Information nur entsprechend einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise, ohne dieses vorzugeben". Im Klartext: Man muss keine Faxnummer angeben, wenn andere Kommunikationskanäle zur Verfügung stehen, mit denen der Online-Anbieter unmittelbar erreichbar ist. Praxistipp: Für [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Internet-/Onlinerecht|

Werbung kann strafbar sein

Internet World Business, 13-2008, Seite 10 Mit Urteil vom 30.05.2008 hat der Bundesgerichtshof drei Angeklagte wegen strafbarer Werbung gemäß Paragraf 16 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verurteilt (Az.: 1 StR 166/07). Die Angeklagten hatten über Adressdatenbanken vornehmlich ältere Menschen mit geringer Bildung personalisiert angeschrieben und diese darüber unterrichtet, dass sie angeblich in einem Gewinnspiel einen Sachpreis gewonnen hätten. Diesen unwahren und irreführenden Gewinnmitteilungen waren Warenkataloge beigefügt, die zur Bestellung ermuntern sollten. Da es sich bei den übersandten Geschenken nur um "wertlosen Plunder" handelte, sah der 1. Strafsenat die Absicht zur Irreführung, "den Anschein eines besonders günstigen [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Strafrecht, Wettbewerbsrecht|

Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung

Internet World Business, 03-2008, Seite 10 Für Rechtsverstöße auf deutschen Websites gilt normalerweise der sogenannte "fliegende Gerichtsstand", das bedeutet: Man kann an jedem deutschen Gericht Klage einreichen. Doch wie sieht es bei ausländischen Sites aus? Das Oberlandesgericht Köln hatte über die internationale Zuständigkeit bei einer Urheberrechtsverletzung eines britischen Anbieters zu entscheiden. Zwar konnte die Internetseite auch in Deutschland abgerufen werden. Dies genüge, so die Richter, "indes für die Annahme einer Begehung des angenommenen Urheberrechtsverstoßes (auch) in Deutschland als Erfolgsort der Handlung nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei Wettbewerbsverletzungen im Internet der Erfolgsort dann im Inland gelegen, wenn sich [...]

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Wettbewerbsrecht: Werbung mit Testnoten: Ein Sieger unter dreien

Internet World Business, 22-2008, Seite 12 Das OLG Köln (Az.: 6 U 19/08) musste darüber entscheiden, ob ein Kreditinstitut, das mit zwei anderen Instituten das Testurteil "gut" erhielt, mit der Formulierung "und gehört damit zu den Testsiegern" werben durfte. Da das Kreditinstitut nur das zweitbeste Ergebnis (2,4) hinter einem ebenfalls mit "gut" bewerteten Institut (1,6) erzielt hatte, stellte sich die Frage, ob eine irreführende Werbung vorliegt. Die Richter verneinten und begründeten dies im Wesentlichen damit, dass die Angabe "gehört damit zu den Testsiegern" für die angesprochenen Verbraucher nicht als weitergehende Behauptung einer absoluten Spitzenstellung (miss)verstanden würde. Vielmehr würde der durchschnittliche [...]

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Internationale Zuständigkeit und passive Websites

Internet World Business, 24-2008, Seite 10 Der BGH hatte sich mit der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte hinsichtlich einer Klage gegen einen griechischen Anwalt zu befassen (Az.: III ZR 71/08). Der Kläger machte vor einem deutschen Gericht Schadensersatz mit der Begründung geltend, der Anwalt sei mit seinen Kontaktdaten auf deutschsprachigen Webseiten aufgeführt. Eine eigene Website unterhielt der Anwalt indes nicht. Der BGH verneinte die Zuständigkeit deutscher Gerichte, da diese ein Ausrichten einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers erfordert, das neben der gezielten Werbung auch den elektronischen Handel über das Internet erfasst. Die Aufnahme von Kontaktdaten auf Webseiten [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008|

Drittunterwerfungserklärungen bedürfen eines geeigneten Adressaten

Internet World Business, 15-2008, Seite 12 Aufgrund komplizierter Informationspflichten und einer sich ändernden Rechtsprechung kommt es immer wieder zu Rechtsverstößen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei berechtigter Abmahnung durch einen Mitbewerber hat der abgemahnte Webhändler eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Kosten der Abmahnung zu tragen. Mahnen gleich mehrere Mitbewerber wegen des identischen Verstoßes ab, hilft das Mittel der sogenannten Drittunterwerfungserklärung, mit der durch Abgabe nur einer Unterwerfungserklärung gegenüber einem einzelnen Abmahner auch gegenüber den anderen Mitbewerbern die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden kann. Hierzu bedarf es allerdings einer Unterwerfungserklärung gegenüber einer Stelle, die geeignet erscheint, den Verletzer [...]

von |Samstag, 12. Januar 2008|2008, Wettbewerbsrecht|