Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung
Verfalldatum nach einem Jahr unwirksam, Internet World Business, 04-2008, Seite 12 Auch vor dem Oberlandesgericht München hat Amazon im Streit um die beschränkte Gültigkeitsdauer von Gutscheinen eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG München bestätigte das vorinstanzliche Urteil gegen den Internetversender, wonach die Gültigkeitsbeschränkung eines Gutscheins auf ein Jahr unwirksam ist (Az.: 29 U 3193/07). Die Münchner Richter bewerteten diese Beschränkung als doppelte Benachteiligung des Verbrauchers, da der Zeitraum für die Geltendmachung des Anspruchs "auf höchstens ein Drittel des vom gesetzlichen Leitbild Vorgesehen herabgesetzt" wird. Zum anderen würde durch den vollständigen Wegfall des Anspruchs ausgeschlossen, dass mit unverjährten Ansprüchen aufgerechnet werden [...]
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