Kein kerngleicher Verstoß bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.09.2009 - I-20 U 220/08 Das OLG Düsseldorf hatte sich in zweiter Instanz mit der Reichweite eines Unterlassungsvertrages und den Voraussetzungen der sog. Kerntheorie zu beschäftigen. Die Beklagte hatte Waren bei eBay verkauft und dabei keine Widerrufsbelehrung verwendet. Daraufhin wurde sie von der Klägerin abgemahnt und verpflichtete sich infolgedessen „es zu unterlassen, den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs- / Rückgaberechtes zu informieren“. In der Folgezeit verwendete die Beklagte dann zwar eine Widerrufsbelehrung, die jedoch fehlerhaft war, sodass die Klägerin die Vertragsstrafe forderte. Die erste Instanz gab der Klägerin recht. Dieses Urteil wurde nun [...]
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