Herausgabe eines Servers im Wege der einstweiligen Verfügung
Leitsatz Wird dem Käufer der Besitz an einem Server, der im Eigentumsvorbehalt des Verkäufers steht, mit Gewalt dem Käufer entzogen, kann der Käufer die Herausgabe des Servers im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen. In einem ausgesprochen kuriosen Fall meinte ein EDV-Dienstleister wegen ausstehender Forderungen einen Server aus dem laufenden Betrieb beim Kunden aufgrund seines Eigentumsvorbehalts mitnehmen zu können. Dem vorausgegangen waren Streitigkeiten über die vertragsgemäße Installation von Software. Der Kunde machte hier Mängelansprüche und Zurückbehaltungsrechte geltend. Das EDV-Unternehmen wählte anstelle der gesetzeskonformen Vorgehensweise die rustikale Variante, verschaffte sich unter falschen Angaben Zugang zum Kunden und entriss unter Anwendung von Gewalt [...]
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