„Button-Lösung“-Konformität erfordert mehr als bloßen „Kaufen“-Knopf
Anders als dies die Schlagworte „Button-Lösung“ suggerieren mögen, ist es nicht damit getan, den Button anzupassen, z.B. den „Bestellen“-Button durch „Kaufen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ zu ersetzen. Vielmehr wurden in § 312g BGB(neu) weitere neue Anforderungen zur Gestaltung von Webshops im B2C-Geschäft aufgenommen, so etwa zu Pflichtinformationen und zur Gestaltung der finalen Bestellseite. Dies gilt für „normale“ Webshops ebenso wie für den M-Commerce.
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