Pressemitteilung: OLG Nürnberg weist Klage wegen Facebook-Impressums als rechtsmissbräuchlich ab
Das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 3 U 348/13) verkündete am 03.12.2013 das Urteil zur Berufung in dem Verfahren wegen eines unvollständigen Impressums auf Facebook und gab der Berufung vollumfänglich statt. Gegenstand der Auseinandersetzung war zum einen die Frage, ob ein Link von der Info-Seite auf die Homepage ausreicht, zum anderen vor allem aber, ob hierzu mindestens 199 Abmahnungen innerhalb von 8 Tagen rechtsmissbräuchlich sind. Die Abmahnerin gab an, über eine eigens programmierte Software 30.000 Impressumsverletzungen auf Facebook festgestellt zu haben und versandte innerhalb von nur 8 Tagen mindestens 199 Abmahnungen, obwohl die eigene Geschäftstätigkeit überschaubar zu sein schien. Während das Landgericht [...]
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