Noch zwei Monate: Safe Habor 2.0 oder Plan B?
Bekanntlich hat der EuGH entschieden, dass das Safe Habor Abkommen unwirksam ist und die jeweiligen Datenschutzbehörden eigenständig die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung in die USA überprüfen können (vergleiche: Was die EuGH-Entscheidung zu Safe Harbor wirklich bedeutet). Für die Beratungspraxis stellt sich nun die Frage, wie international operierende Vertragsparteien mit dieser Situation umgehen sollen. Relevant ist diese Frage für alle Datentransfers personenbezogener Daten mit US-Berührungen. Neben Facebook und Google sind für den eCommerce vor allem Payment Themen wie Kartenzahlung, Fraud Prevention oder auch Cloud Services genannt. Bei Licht betrachtet dürfte daher im eCommerce Bereich ein Großteil der Unternehmen betroffen sein. Darüber hinaus [...]
Rauschhofer Social