Ener-Qi ohne markenrechtliche Energie – Landgericht Frankfurt erteilt Schadensersatzklage aus der Marke Ener-Qi eine Absage
Ener-Qi ohne markenrechtliche Energie Landgericht Frankfurt erteilt Schadensersatzklage aus der Marke Ener-Qi eine Absage Wie sich aus Internetrecherchen zwanglos ergibt, mahnte der Inhaber u.a. der Wort- und Wort-Bildmarken Ener-Chi / Ener-Qi Betreiber von Yogastudios sowie Anbieter von Fitnessdienstleistungen ab und nahm diese auf Unterlassung sowie Zahlung von Lizenzgebühren in Anspruch - so auch die hiesige Beklagte, die unter yogalover.de ein Yogastudio betreibt. Der Kläger nahm zunächst einen Streitwert von € 50.000 an und wollte eine "Lizenzgebühr" € 4.710 zzgl. MwSt. haben, obwohl der Kurs nur einmal stattfinden sollte, tatsächlich nicht einmal gegeben wurde. Eine Yogalehrerin des Yogalover-Studios hatte vor, einem Yogakurs mit [...]
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