Bausparkasse muss auch bei einem sieben Jahre nach Abschluss eines Darlehensvertrages erklärten Widerruf Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen zahlen
Pressemitteilung Rauschhofer Rechtsanwälte Bausparkasse muss auch bei einem sieben Jahre nach Abschluss eines Darlehensvertrages erklärten Widerruf Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen zuzahlen Wiesbaden, 07.11.2016. In der wohl einer der ersten Entscheidung eines Oberlandesgerichts nach der Verkündung des Grundsatzurteils vom 12.07.2016 durch den Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 564/15) hat der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt zu einer Vielzahl von Rechtsfragen im Zusammenhang eines widerrufenen Vorausdarlehensvertrages mit einem Bausparvertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall Stellung genommen (Az. 23 U 185/15). Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der für die im Jahr 2007 geschlossenen Verträge - einen Vorausdarlehensvertrag und einen Bausparvertrag - infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung [...]
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